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Bischof Overbeck hat sich für ein Verbot des ärztlich assistierten Suizids eingesetzt

Bischof Overbeck trägt als Vertreter einer hoch problematischen Organisation in unserer Gesellschaft mehr zur religiösen Indoktrination und Spaltung als zum friedlichen Zusammenleben bei. Homosexuelles Verhalten (das anscheinend unter katholischen Priestern weit verbreitet ist) verurteilt er als sündhaft, und nicht-religiösen Menschen hat er vor Soldaten sogar das Menschsein abgesprochen:

„Ohne Religion und ohne gelebte Praxis von Religion gibt es kein Menschsein“.

Näheres zu Dr. theol. Overbecks irrsinniger und hetzerischer Behauptung: www.reimbibel.de/130.htm

Aber von Overbeck gibt es auch (selbstkritische?) Einsichten wie diese:

»Selbst für die krudesten Überzeugungen und das inhaltsloseste Gerede lassen sich mit Leichtigkeit Anhänger finden, wenn der Wortführer selbstgefällig genug auftritt und die passende Stimmung trifft.«

Bischof Overbeck, WAZ, 23.12.2016

Zum problematischen Verhalten Overbecks gehört, dass er 2015 daran mitgewirkt hat, dass durch den stark religiös motivierten, undemokratischen und verfassungswidrigen § 217 StGB es den meisten Deutschen vollends unmöglich gemacht wurde, ihr Leben durch ärztliche Hilfe auf schmerzlose, sichere und Dritte nicht unnötig belastende Weise zu beenden.

Als Zuhörer einer Podiumsdiskussion beim WDR in Köln habe ich am 22.12.2016 Herrn Overbeck deshalb wie folgt kritisiert:

„Herr Dr. Overbeck, die Kirchen und auch Sie persönlich haben daran stark mitgewirkt, dass vor einem Jahr in Berlin § 217 StGB beschlossen wurde. Der hat sehr weitreichende Konsequenzen, vor allem für Bürger im Regierungsbezirk Köln und Düsseldorf. Dort ist es seit fünf Jahren nämlich Ärzten standesrechtlich verboten, Suizidhilfe zu leisten. Man konnte sich noch wenden an Sterbehilfe Hamburg oder an den Arzt Uwe-Christian Arnold und ein paar wenige Ärzte, die in Deutschland herumgereist sind. Das ist nicht mehr möglich. Das heißt, wenn ich jetzt schwer krebskrank wäre – und ich bin nicht ein Christ, und ich praktiziere nicht das Christentum und mir wird von Ihnen übrigens auch schon mal nebenbei das Menschsein abgesprochen, was ich etwas ärgerlich finde (das haben Sie vor Soldaten in Lourdes getan). Wenn ich dann zu dem Schluss komme, ich will das nicht bis zum letzten Atemzug aushalten und will das abkürzen, mein Leiden, ich finde einfach keinen Suizidhelfer, und ich halte das für eine Sauerei, den § 217 für undemokratisch, für stark religiös geprägt und religiös bevormundend, für verfassungswidrig und – meine persönliche Meinung – er ist sogar ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“

Eine kurze Diskussion dazu zwischen mir, Herrn Dr. Overbeck, der Moderatorin und Dr. Michael Schmidt-Salomon kann man von hier aus nachhören (Anfang des 1. Audios):

http://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/funkhausgespraeche/funkhausgespraeche-138.html

Ich empfehle auch die Aufzeichnung der Podiumsdiskussion (2. Audio), in der sich mittelalterlich-dogmatisches Denken (Overbeck) und ein aufgeklärter Humanismus (Schmidt-Salomon) begegnen.

§ 217 StGB lautet:

(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.

Geschäftsmäßig bedeutet auf Wiederholung angelegt. Selbst ein Arzt, der erstmals und ohne finanzielles Interesse beim Suizid hilft, wird durch § 217 bedroht, da anzunehmen ist, dass er in einem ähnlichen Fall wieder Suizidhilfe leisten würde. Dass nahestehende Personen straffrei bleiben sollen, ist wenig hilfreich, da diese nicht die notwendigen Medikamente verschreiben und meist nur bei brutalen und Dritte schädigenden Suizidmethoden (Strick, Pistole, Hochhaus, Bahngleis) unterstützend wirken können.

Von Kardinal Ratzinger, dem zweitwichtigsten vatikanischen Missbrauchsvertuscher nach Johannes Paul II., zum Weihbischof geweiht und später zum Bischof von Essen ernannt, präsentiert sich Overbeck seitdem als katholischer Hardliner. Es ist daher nicht verwunderlich, dass er allen Menschen das Recht abspricht, über das Ende ihres Lebens selbst zu verfügen, und er und sein Bistum auf Abgeordnete des Bundestags eingewirkt haben, damit zumindest die organisierte Suizidhilfe strafrechtlich verboten wird:

http://www.bistum-essen.de/fileadmin/bereiche/za-kom/Initiative_zur_Sterbebegleitung.pdf

Gegen den in seiner Wirkung äußerst inhumanen § 217 StGB (es ist damit zu rechnen, dass jedes Jahr in Deutschland tausende Menschen gegen ihren Willen erst nach langem und schweren Leiden sterben), der von der Bevölkerung, sogar von Katholiken, mehrheitlich abgelehnt wird, liegen gegenwärtig in Karlsruhe etwa ein Dutzend Verfassungsbeschwerden vor. Meine eigene Verfassungsbeschwerde, in der ich u.a. nachweise, dass beim § 217 nicht das Volk, sondern die Kirchen und ihnen nahestehende Organisationen und Abgeordnete die wichtigste treibende Kraft waren, werde ich auf reimbibel.de veröffentlichen, sobald das BVerfG darüber entschieden hat. Vorläufige Stellungnahmen von mir und Links zu anderen Kritiken am Suizidhilfe-Verbotsgesetz gibt es hier: www.reimbibel.de/217.htm .

Bibel- und Kirchenkritik findet man hier: www.reimbibel.de .

Wolfgang Klosterhalfen, Düsseldorf, 3.1.2017